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Hier finden Sie Informationen zu aktuellen Themen:
- Rauchwarnmelderpflicht auch bei Bestandsbauten in Sachsen! Mit dem Landtagsbeschluss von Anfang Juni 2022 tritt die Übergangsfrist für die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern für alle Wohnhäuser in Sachsen in Kraft. Die Übergangsfrist endet bereits am 31.12.2023. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Wohnhäuser mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Wir bieten sowohl ein "standalone"-Modell (Typ A), als auch einen Funkmodell (Typ C) mit Umfelderkennung und monatlichen Statusmeldungen (Fernwartung) an. Beide Modelle haben eine 10+1 Jahres Battarie.
- IDA - Ergänzende Informationen in der Abrechnung: mit der Abrechnung für 2022 liegen der Einzekostenabrechnung für die Mieter weiter Informationen bei, um den eigenen Verbrauch besser einschätzen zu können, wie zum Bsp. der Klimafaktor. Dieser sagt aus, ob die vorherige Abrechnungsperiode wärmer oder kälter war als die aktuelle. Die Verbräuche werden damit ins Verhältnis gesetzt und zusätlich noch mit dem Durchschnitt im Objekt verglichen. Dadurch bekommt man eine bessere Möglichkeit Energiesparpotentiale zu erkennen. Außerdem werden detailierte Angaben aus der Energierechnung dargestellt, wei zum Bsp. Energiesteuer, CO2-Steuer etc. (Beispiel-IDA)
- Energiepreisbremse: Wichtig für Eigentümer/Verwalter und auch Mieter ist Transparenz in der Abrechnung. So wird in der Abrechnung für 2022/2023 dargestellt werden, welche Soforthilfen (z.Bsp. Erlass des Dezemberabschlages bei Gaskunden) dem Objekt zugekommen sind und wieviel die Gas- bzw. Strompreisbremse (für 80% des Vorjahresberbrauches) an Ersparnis bringt.
- UVI - unterjährige Verbrauchsinformationen: seit dem 01.01.2022 sind die Eigentümer:innen/Verwalter:innen bei monatlich fernauslesbaren Objekten
dazu angehalten, den Mietern/Eigentümern unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI) zukommen zu lassen. Diese sollen helfen den eigenen Energieverbrauch einzuschätzen, da sowohl der Verbrauch des aktuellen Monats mit dem Verbrauch des Vorjahresmonat als auch mit dem Vormonat und einen "Standardnutzer" verglichen wird. Damit bekommt man einen brauchbaren Trend für die Verbräuche in der laufenden Abrechnungsperiode. ABER: da keinerlei KOSTEN in die UVI einfließen, bietet Sie keine Aussage über ein mögliches Guthaben oder eine Nachzahlung in der Abrechnung! (Beispiel-UVI)