Allgemeine Geschäftsbedingungen.
1. Gegenstand und Gültigkeit
a. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SachsenMess GmbH gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen zwischen den Kunden (Auftraggeber) und der SachsenMess GmbH (Auftragnehmer), soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Abweichende, u.U. entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden von der SachsenMess GmbH nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
b. Es gelten ebenfalls alle gesonderten Leistungsbeschreibungen für die diversen Dienstleistungen.
2. Auftragsabwicklung und Serviceleistungen
a. Angebote sind stets freibleibend. Verträge kommen erst durch Lieferung bzw. Leistungserbringung und ggf. durch eine gesonderte Auftragsbestätigung zustande.
b. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ggf. durch Dritte erbringen zu lassen.
c. Serviceverträge, Gerätemietverträge oder Wartungsverträge werden gesondert geschlossen.
d. Falls die technischen oder sonstigen Gegebenheiten im Objekt die Auftragsdurchführung verhindern, endet die Durchführungspflicht der SachsenMess GmbH und es besteht ein Recht auf Rücktritt vom Auftrag.
e. Die Preise für Leistungen sind auf Basis einer erschwernisfreien Abarbeitung kalkuliert und angeboten. Zusätzliche Anfahrten bzw. Mehraufwand bei der Ausführung von Austausch- bzw. Montageaufträgen, welche durch die SachsenMess GmbH oder durch von der SachsenMess GmbH beauftragte Dritte nicht verursacht wurde, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
f. Sollten sich für die Preiskalkulation wichtige Faktoren (z. Bsp. Eich- bzw. Konformitätserklärungsgebühren, Energiekosten oder nachteilig geänderte rechtliche Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber) ändern, so kann der Auftragnehmer die Preise entsprechend anpassen. Der Auftraggeber wird davon informiert.
g. Bei der Montage von Geräten und Zubehörteilen (auf durch Dritte bzw. dem Auftraggeber) sind die Montage- bzw. Einbauvorschriften der Hersteller einzuhalten. Entstehen Beschädigungen als Folge der Einhaltung dieser Vorschriften und von Altersverschleiß an Heizkörpern und Installationen, insbesondere Verschraubungen und Absperrvorrichtungen, wird die Haftung dafür ausgeschlossen.
h. Storniert der Auftraggeber einen erteilten Auftrag, bedarf das der Schriftform. Für entstandenen Kosten der Rückabwicklung eine Entschädigung zu zahlen. Diese beträgt bei Verkaufsgeschäften bis zu 25% der Auftragssumme. Bei Miet- bzw. Mietvermittlungsaufträgen wird eine Entschädigung von 20% der fälligen jährlichen Rate gefordert. Bei stornierten Serviceverträgen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% der jährlichen Servicerechnung für das betreffende Objekt erhoben.
3. Eigentumsvorbehalt
a. Die von der SachsenMess GmbH gelieferten oder montierten Geräte bzw. Installationsmaterial bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung des Auftrags uneingeschränktes Eigentum der SachsenMess GmbH. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist dem Auftraggeber bis dahin untersagt.
b. Wird die gelieferte Ware ohne vorherige Bezahlung vom Auftraggeber weiterveräußert, so tritt der Auftraggeber seine Ansprüche aus der Veräußerung an die SachsenMess GmbH ab. Der Auftragnehmer teilt die Abtretung dem Drittschuldner mit und übergibt dem Auftragnehmer alle zur Geltungsmachung der Rechte erforderlichen Unterlagen.
4. Gewährleistung und Haftung
a. Für die gelieferten bzw. montierten Geräte und Installationsmaterial übernimmt die SachsenMess GmbH Gewährleistung nach folgenden Bestimmungen:
- Offensichtliche Mängel an der Ware oder Dienstleistung hat der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt/Kenntnisnahme mitzuteilen.
- Bei nachweislichen Mängeln am Material bzw. bei der Montage steht der SachsenMess GmbH Nachbesserung zu. Wird
der Verpflichtung auf Behebung der Mängel nicht in angemessener Zeit nachgekommen bzw. scheitert diese, so hat der Auftraggeber das Recht, Vergütung herabzusetzen oder Rückabwicklung des Auftrages zu verlangen.
b. Von der Gewährleistung und Haftung ausgenommen sind Schäden, die durch äußere Einflüsse wie unsachgemäße Behandlung, Nichtbeachtung der Einbau-, Betriebs- und Behandlungsvorschriften, Überschreitens der festgelegter Geräteparameter, Verschleiß, abnormale Beschaffenheit des Wassers, das Eindringen von Fremdkörpern, Verschmutzung, Korrosion durch chemische oder elektrolytische Einflüsse, entstanden sind.
c. Bei auf Fehlfunktion bzw. Defekt eines Messgerätes zurückzuführenden Vermögensschadens haftet die SachsenMess GmbH nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind oder der Anspruch vom Auftragnehmer anerkannt ist.
5. Zahlungsbedingungen
a. Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug zahlbar. Als Zahlungsmittel werden nur Banküberweisungen,
Lastschriftmandate oder Bargeld akzeptiert.
b. Sind Lastschriftmandate vereinbart, werden die Kosten, die durch die Rückbuchung bei Kontounterdeckung entstehen sowie eine Bearbeitungsgebühr von 5 € dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
c. Verrechnung von gegenseitigen Forderungen bzw. Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gegenansprüchen sind nicht zulässig, außer diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
d. Bei Zahlungsverzug ist die SachsenMess GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Weiterhin wird eine Mahngebühr von 5 € berechnet.
6. Datenschutz
a. Die SachsenMess GmbH verpflichtet sich alle gesetzlichen Datenschutzrichtlinien einzuhalten. Es werden nur personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet, die für die Vertragserfüllung notwendig sind.
b. Der Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung sowie eine Verschwiegenheitserklärung sind gesondert abzuschließen. Weitere Angaben zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung auf der SachsenMess-Webseite
(https://www.sachsenmess.de/Datenschutzerklärung) zu entnehmen.
7. Allgemeines / Salvatorische Klausel / Gerichtsstand
a. Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zwingend der Schriftform.
b. Sollten einzelne Punkte dieser allg. Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die grundsätzliche Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Punkte sind durch solche zu ersetzen, die dem ursprünglichen von Sinn und Inhalt entsprechen.
c. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Vorgänge, ist der Sitz der SachsenMess GmbH.
SachsenMess GmbH Chemnitz, 05.07.2019